Alle Kinder ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise belegen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis.
Diese Vorgabe gab es schon für alle Flugpassagiere, diese gilt nun auch für Einreisen per Auto, Bahn oder mit dem Schiff.
Den jeweiligen Nachweis muss man bei der Einreise dabei haben und bei “stichprobenhaften” Überprüfungen durch die Behörden vorlegen.
Bei Verstößen drohen Bußgelder – etwa gegen die Pflicht sich anzumelden, Nachweise vorzulegen oder in Quarantäne zu gehen.